# Parkbussen in Zürich: Mythen und Fakten

> Nicht jeder Zettel hinter dem Scheibenwischer ist eine Busse. Wir trennen die amtliche Ordnungsbusse von der Forderung einer privaten Parkfirma, erklären den Stand der Zürcher Parkkartenverordnung und zeigen, wer bei einem Mietauto am Ende bezahlt.

Source: https://draiv.ch/blog/parkbussen-zuerich-mythen-fakten/
Published: 2026-08-10
Language: de
Publisher: DRAIV (Steininger AG), Zurich, Switzerland

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In Zürich landen drei verschiedene Papiere hinter dem Scheibenwischer oder im Briefkasten, die alle aussehen wie eine Busse: die amtliche Ordnungsbusse, die Forderung einer privaten Parkfirma und die Nachbelastung deiner Autovermietung. Nur das erste ist eine Busse, und nur beim ersten steht die Höhe nicht im Ermessen der Gegenseite.

![Gefalteter weisser Zettel unter dem Scheibenwischer eines dunkelgrünen Kombis an einer regennassen Zürcher Wohnstrasse](https://draiv.ch/images/blog/parkbussen-zuerich-mythen-fakten/01-parkzettel-scheibenwischer-zuerich.jpg)

## Mythos 1: Was hinter dem Scheibenwischer klemmt, ist eine Busse

Eine Busse kann nur eine Behörde aussprechen. Steht dein Auto auf öffentlichem Grund zu lange in der blauen Zone, kommt die Ordnungsbusse der Stadtpolizei, und dagegen gibt es ein geregeltes Verfahren mit Fristen.

Auf einem Privatparkplatz gilt etwas anderes. Dort verlangt eine Firma im Auftrag des Grundeigentümers eine Umtriebsentschädigung, und das ist eine zivilrechtliche Forderung wie eine Rechnung. Bezahlst du sie nicht, kann die Firma dich betreiben oder klagen. Sie kann dir aber nichts auferlegen, und sie muss auf Verlangen darlegen, wer sie beauftragt hat und worauf die Höhe beruht.

Wir kennen beide Seiten dieses Papiers. Auf unseren eigenen Parkplätzen stellen wir selbst Umtriebsentschädigungen aus, seit August 2024 zu CHF 60, davor zu CHF 40. Und wir haben solche Forderungen selbst erhalten, für ein Fahrzeug, das auf einer Zufahrt stand, für die wir zu diesem Zeitpunkt einen Stellplatz gemietet hatten. Sie fielen weg, nachdem wir den Mietvertrag vorgelegt hatten.

![Blaue Parkfeldmarkierung auf nassem Asphalt einer Zürcher Wohnstrasse, dahinter ein grauer Kombi im Seitenprofil](https://draiv.ch/images/blog/parkbussen-zuerich-mythen-fakten/02-blaue-zone-markierung-zuerich.jpg)

## Mythos 2: Carsharing darf in Zürich in der blauen Zone stehen

Diese Erwartung ist verständlich, denn die Stadt hat genau das beschlossen. Die neue Parkkartenverordnung enthält in Artikel 22 eine Parkierungsbewilligung für stationslosen Autoverleih, und die Stimmberechtigten haben sie am 28. September 2025 angenommen, mit 63'763 Ja zu 56'948 Nein.

Angenommen heisst jedoch nicht in Kraft. Der Stadtrat hat am 3. Dezember 2025 nur eine Teilinkraftsetzung per 1. Januar 2026 beschlossen: die Abgabe der Bewilligung in elektronischer Form, die Taxistandplätze und den Gebührenrahmen. Artikel 22 gehört nicht dazu und hat bis heute kein Inkraftsetzungsdatum. Der Grund liegt an einer anderen Stelle der Verordnung: Fussgängerverbände haben gegen das Trottoirparkieren in der erweiterten Gewerbebewilligung rekurriert, und die Stadt setzt darum nur die unbestrittenen Teile schrittweise in Kraft.

Bis dahin gilt die Parkkartenverordnung vom 27. November 2011, und die kennt weder Carsharing noch stationslosen Autoverleih. Wer heute ein geteiltes Auto in Zürich abstellt, braucht also einen Platz, der ihm zusteht.

## Mythos 3: Die E-Bewilligung ist für Elektroautos

Das E steht für elektronisch. Die Verordnung regelt damit, dass du die Bewilligung digital erhältst und die Kontrolle über das Kennzeichen läuft, statt über eine Vignette hinter der Scheibe. Mit dem Antrieb deines Autos hat der Begriff nichts zu tun. Die Verwechslung liegt nahe, weil im selben Erlass ein anderer Artikel tatsächlich Emissionsfreiheit verlangt.

## Mythos 4: Bei einem Mietauto zahlt die Vermieterin

Die Behörde schickt die Busse zuerst der Halterin, und das ist bei einem Mietauto die Vermieterin. Danach nennt diese die Person, die gefahren ist, oder sie belastet den Betrag weiter. Gefahren bist du, also zahlst am Ende du.

Interessant ist der Zeitpunkt. Zwischen der Übertretung und dem Brief liegen oft Wochen, manchmal Monate, und dann ist deine Miete längst vorbei. Genau deshalb behalten Vermieter dein Zahlungsmittel hinterlegt. Bei uns ist die Obergrenze für alles, was nach der Rückgabe noch kommt, der [Selbstbehalt, den du bei der Buchung wählst](https://draiv.ch/blog/auto-mieten-ohne-kaution-ohne-kreditkarte/). Wir belasten erst nach der Rückgabe, und du erfährst, wofür.

## Was du tun kannst, wenn die Forderung falsch ist

Bestreite schriftlich und innerhalb der Frist, die auf dem Papier steht. Halte Datum, Uhrzeit und Standort fest, und fotografiere die Signalisation sowie deine Parkuhr oder deine Bewilligung, bevor du wegfährst. Bei einer amtlichen Ordnungsbusse führt der Weg über das ordentliche Verfahren. Bei einer privaten Forderung schreibst du der Firma und verlangst den Auftrag des Grundeigentümers sowie die Grundlage der Höhe.

Unser eigener Fall ist dafür ein brauchbares Beispiel: Die Forderung fiel weg, sobald der Mietvertrag für den Stellplatz auf dem Tisch lag. Wer belegen kann, dass er dort stehen durfte, hat die stärkere Position, und private Firmen führen Whitelists, auf die ein berechtigtes Kennzeichen gehört.

Wenn du ein [Auto in Zürich mietest](https://draiv.ch/auto-mieten-zurich/), lohnt sich vor der Abfahrt ein Blick auf zwei Dinge: Steht das Auto auf einem Platz, der zur Miete gehört, und was gilt am Ziel? Unsere [Standorte](https://draiv.ch/standorte/) sind feste Plätze, und in der Rückgabe-Anweisung steht, wohin das Auto zurückgehört.

## Häufige Fragen
