Blaue Zone Zürich: Parkscheibe, Zeiten, Parkkarte, Bussen
Read this article in EnglishIn den Blauen Zonen in Zürich parkierst du von Montag bis Samstag zwischen 8 und 18 Uhr eine Stunde lang, mit einer Parkscheibe, die auf deine Ankunftszeit eingestellt ist. An Sonn- und Feiertagen gilt eine zeitliche Beschränkung nur, wenn eine Zusatztafel sie anzeigt.
Alles auf dieser Seite stammt von der Stadt Zürich und aus der Ordnungsbussenverordnung des Bundes. Wir haben es am 29. September 2026 gelesen, die Quellen stehen unten. Regeln ändern sich, und wenn Schild und Text sich widersprechen, gilt das Schild.

Wie lange du in der Blauen Zone stehen darfst
Auf Strassen und Plätzen in der Blauen Zone ist das Parkieren an Werktagen, also von Montag bis Samstag, zeitlich beschränkt. Die Stadt nennt diese Zeiten:
| Du kommst an | Du darfst stehen bleiben |
|---|---|
| Mo bis Sa, 8 bis 11.30 Uhr | eine Stunde |
| Mo bis Sa, 11.30 bis 13.30 Uhr | bis 14.30 Uhr |
| Mo bis Sa, 13.30 bis 18 Uhr | eine Stunde |
| 18 bis 8 Uhr | bis 9 Uhr |
Die Parkscheibe gilt auch auf Parkfeldern, die mit dem Signal «Parkieren mit Parkscheibe» und einer Zusatztafel für die maximale Parkdauer beschildert sind. Dort zählt die Dauer auf der Tafel.
Zwischen 19 und 7.59 Uhr musst du die Scheibe nicht anbringen, sofern du vor 8 Uhr wieder wegfährst. Im Kreis 1 (PLZ 8001) gibt es laut Stadt keine Parkplätze der Blauen Zone. Dort helfen dir die Parkhäuser in der Innenstadt.
So stellst du die Parkscheibe richtig ein
Das Einstellrad kommt immer auf den Strich, der auf deine Ankunftszeit folgt. Das Beispiel der Stadt: Du kommst um 9.05 Uhr an, stellst 9.30 Uhr ein und fährst spätestens um 10.30 Uhr weg.
Die Scheibe muss bei jedem Auto in der Blauen Zone gut sichtbar angebracht sein, meist hinter der Windschutzscheibe. Elektronische Parkscheiben sind nicht erlaubt. Bekommen kannst du eine Parkscheibe bei der Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr, auf den Wachen der Stadtpolizei oder im Fachhandel. Auf der Rückseite der Scheibe stehen die Regeln nochmals.
Sonntage und Feiertage
An Sonn- und Feiertagen gilt in der Blauen Zone eine zeitliche Beschränkung nur, wenn eine Zusatztafel sie anzeigt. Steht keine Tafel, darfst du länger stehen. Die Stadt Zürich zählt zu den Feiertagen den 1. und 2. Januar, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, den 1. Mai, Pfingstmontag, den 1. August sowie den 25. und 26. Dezember.
Anwohnerparkkarte und Tagesbewilligung: was du als Besucher brauchst
Mit einer Parkkarte darfst du in der Blauen Zone unbeschränkt stehen. Zwei Bewilligungen tauchen dabei immer auf, und für einen Besuch ist nur eine davon der richtige Weg.
Die Anwohnerparkkarte gibt es für Privatpersonen und Firmen und kostet CHF 300 pro Kalenderjahr. Sie gilt in der Blauen Zone des jeweiligen Postleitzahlkreises. Einen Anspruch auf einen freien Platz begründet sie nicht. Als Anwohnerkarte richtet sie sich an Leute, die in der Stadt wohnen.
Die Tagesbewilligung ist der Weg für einen einzelnen Tag. Sie gilt einen Kalendertag unbeschränkt in allen Blauen Zonen der Stadt und kostet CHF 15, im Zehnerblock CHF 150 (den Block gibt es nur bei der Bewilligungsstelle und auf den Wachen der Stadtpolizei). Datum und Kontrollschild trägst du selbst ein. Ausdrucken und hinter die Scheibe legen musst du sie seit dem 8. April 2026 nicht mehr. Nicht benutzte Bewilligungen werden nicht erstattet.
Eine «Besucherkarte» unter diesem Namen haben wir auf den Seiten der Stadt nicht gefunden. Wer nur eine Stunde braucht, kommt mit der Parkscheibe aus, wer einen ganzen Tag braucht, mit der Tagesbewilligung.
Was ein Fehler kostet
Gebüsst wird in Zürich, wenn die Scheibe nicht gut oder nicht vollständig sichtbar ist, die Ankunftszeit falsch eingestellt wurde, die Höchstdauer überschritten wurde, die Zeit neu eingestellt wurde, ohne dass das Auto vorher weggefahren ist, oder eine Scheibe verwendet wird, die nicht den Vorschriften entspricht. Die Beträge stehen in der Ordnungsbussenverordnung des Bundes, Anhang 1, Stand 1. Juli 2026:
| Fehler | Busse |
|---|---|
| Parkscheibe nicht oder nicht gut sichtbar (Ziffer 202.1) | CHF 40 |
| Falsche Ankunftszeit eingestellt (Ziffer 203.1) | CHF 40 |
| Ankunftszeit geändert, ohne wegzufahren (Ziffer 203.2) | CHF 40 |
| Parkzeit überschritten, bis 2 Stunden (Ziffer 200 a) | CHF 40 |
| Parkzeit überschritten, mehr als 2 bis 4 Stunden (Ziffer 200 b) | CHF 60 |
| Parkzeit überschritten, mehr als 4 bis 10 Stunden (Ziffer 200 c) | CHF 100 |
Das sind Beträge des Bundes für Ordnungsbussen, sie gelten in der ganzen Schweiz. Ob ein Zettel eine amtliche Busse ist oder die Forderung einer privaten Parkfirma, erklären wir in Parkbussen in Zürich: Mythen und Fakten.
Mit dem Mietauto in der Blauen Zone
Die Regeln hängen am Parkplatz, nicht am Auto. Ein Mietauto darf mit Parkscheibe in die Blaue Zone wie jedes andere leichte Motorfahrzeug. Zwei Dinge sind bei einem Mietauto anders.
Erstens die Scheibe: Schau nach der Abholung, ob eine hinter der Windschutzscheibe liegt, und frag sonst den Vermieter. Ohne sichtbare Scheibe drohen CHF 40, auch wenn du gerade erst angekommen bist.
Zweitens die Post: Die Busse geht zuerst an die Halterin, bei einem Mietauto an die Vermieterin, und die gibt sie an die Person weiter, die gefahren ist. Zwischen Übertretung und Brief können Wochen liegen, und deine Miete ist dann längst vorbei. Wie das bei uns abläuft, steht im Parkbussen-Text.
Wenn du ein Auto für die Stadt suchst
Bei uns sind es ein paar gut gepflegte Autos in Zürich. Du zahlst ohne Kaution, auf deiner Karte wird nichts gesperrt, und eine Kreditkarte brauchst du nicht: Debitkarte, TWINT, Apple Pay oder Google Pay genügen. Du öffnest das Auto mit dem Handy, ohne Schlüsselübergabe. Wie das mit der Kaution genau funktioniert, steht in Auto mieten ohne Kaution und ohne Kreditkarte. Die Autos findest du unter Auto mieten in Zürich.
Häufige Fragen
Wie lange darf ich in Zürich in der Blauen Zone parkieren?
Von Montag bis Samstag eine Stunde, und zwar zwischen 8 und 11.30 Uhr sowie zwischen 13.30 und 18 Uhr. Kommst du zwischen 11.30 und 13.30 Uhr an, gilt die Parkerlaubnis bis 14.30 Uhr, und kommst du zwischen 18 und 8 Uhr an, gilt die Parkscheibe bis 9 Uhr. Steht auf einem Parkfeld eine Zusatztafel mit einer anderen Höchstdauer, gilt die Tafel.
Wie stelle ich die Parkscheibe richtig ein?
Das Einstellrad kommt auf den Strich, der auf deine Ankunftszeit folgt. Kommst du um 9.05 Uhr an, stellst du 9.30 Uhr ein und fährst spätestens um 10.30 Uhr wieder weg. Elektronische Parkscheiben sind nicht erlaubt, und die Scheibe muss gut und vollständig sichtbar sein, meist hinter der Windschutzscheibe.
Gilt die Blaue Zone in Zürich auch sonntags und an Feiertagen?
Eine zeitliche Beschränkung gilt an Sonn- und Feiertagen nur, wenn eine Zusatztafel sie anzeigt. Feiertage in der Stadt Zürich sind der 1. und 2. Januar, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, der 1. Mai, Pfingstmontag, der 1. August sowie der 25. und 26. Dezember.
Was kostet es, wenn ich die Parkscheibe falsch einstelle oder die Zeit überziehe?
Nach der Ordnungsbussenverordnung des Bundes (Stand 1. Juli 2026) kostet eine nicht oder nicht gut sichtbare Scheibe CHF 40, eine falsch eingestellte Ankunftszeit CHF 40 und eine nachträglich verstellte Zeit ebenfalls CHF 40. Überschreitest du die Parkzeit, sind es CHF 40 bis 2 Stunden, CHF 60 bei mehr als 2 bis 4 Stunden und CHF 100 bei mehr als 4 bis 10 Stunden.
Was ist die Anwohnerparkkarte und was kostet sie?
Mit der Parkkarte für Anwohnerinnen und Anwohner parkierst du unbeschränkt in der Blauen Zone deines Postleitzahlkreises. Sie kostet CHF 300 pro Kalenderjahr. Einen Anspruch auf einen freien Platz gibt sie nicht.
Ich bin nur zu Besuch: wie parkiere ich länger als eine Stunde?
Mit einer Tagesbewilligung der Stadt Zürich. Sie gilt einen Kalendertag unbeschränkt in allen Blauen Zonen und kostet CHF 15, im Zehnerblock CHF 150. Datum und Kontrollschild trägst du selbst ein, ausdrucken und hinter die Scheibe legen musst du sie seit dem 8. April 2026 nicht mehr. Eine Besucherkarte unter diesem Namen haben wir auf den Seiten der Stadt nicht gefunden.
Darf ich mit einem Mietauto in der Blauen Zone parkieren, und wer zahlt die Busse?
Ja, mit Parkscheibe gelten dieselben Regeln wie für jedes andere Auto. Die Busse geht zuerst an die Halterin des Autos, bei einem Mietauto also an die Vermieterin, die den Betrag an die Person weitergibt, die gefahren ist. Das kann Wochen dauern, nachdem die Miete zu Ende ist.
Auto mieten, ohne Schalter und ohne Kaution
Du buchst im Netz oder in der App, entriegelst mit dem Handy und fährst los.
